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   OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11   

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https://dejure.org/2012,27477
OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11 (https://dejure.org/2012,27477)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.09.2012 - 4 U 695/11 (https://dejure.org/2012,27477)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. September 2012 - 4 U 695/11 (https://dejure.org/2012,27477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, §§ 17-19 ThürKGG
    Zur drittschützenden Wirkung einerVerletzung rechtsaufsichtlicher Pflichten bei einer Verbandsgründung (eines Abwasserzweckverbandes)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer drittschützenden Wirkung rechtsaufsichtlicher Pflichten bei der Gründung eines Abwasserzweckverbandes

  • Justiz Thüringen

    Staatshaftungsanspruch eines fehlerhaft gegründeten - körperschaftlich strukturierten - Zweckverbandes in Thüringen wegen Verletzung der rechtsaufsichtlichen Prüfpflichten: Feststellungsinteresse des nicht rechtsfähigen Verbandes; drittschützender Charakter der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittschützende Wirkung rechtsaufsichtlicher Pflichten bei der Gründung eines Abwasserzweckverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, §§ 17-19 ThürKGG
    Zur drittschützenden Wirkung einerVerletzung rechtsaufsichtlicher Pflichten bei einer Verbandsgründung (eines Abwasserzweckverbandes)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung rechtsaufsichtlicher Pflichten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11
    Auch der fehlerhaft gegründete Zweckverband ist - wie es nunmehr in ständiger Rechtsprechung (vgl.: OVG Weimar, Urteil vom 25.02.2004, Az. 4 KO 703/01) heißt - kein rechtliches "Nullum." Wesentlich ist es, die Verbandsgründung nach ihren öffentlich-rechtlichen Wirkungen einerseits und ihren privatrechtlichen Seiten andererseits zu unterscheiden.

    Vorher wird er im öffentlichen Recht als körperschaftlich strukturierter, nicht rechtsfähiger Verband eigener Art behandelt, der jedoch für die Rückabwicklung im eigenen Namen teilrechtsfähig und im Verwaltungsprozess nach § 42 VwGO beteiligtenfähig ist (vgl. Urteil des OVG Weimar vom 25.02.2004, 4 KO 703/01, zit. nach juris).

    Das OVG Weimar hat im vorstehend zitierten Urteil vom 25.04.2004 (4 KO 703/01, zit. nach juris) ausdrücklich auf diese Rechtsprechung zurückgegriffen und diese weiterentwickelt (im juris-Volltext Rdnr. 54 ff.,58 ff).

    Denn selbst ein - denkbarer- Anspruch des Klägers auf Erstattung der Kosten der tatsächlich erbrachten Wasserver- und Abwasserentsorgung würde in erster Linie einem Anspruch eines Nutzers auf Rückerstattung geleisteter Beitragszahlungen entgegen gehalten werden können (so ausdrücklich OVG Weimar, Urteil vom 25.02.2004; 4 KO 703/01, zit. nach juris).

  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 82/05

    Amtshaftung wegen des Erlasses von Gebührenbescheiden aufgrund einer unwirksamen

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11
    Die haftungsrechtliche Konsequenz aus dieser Situation hat die obergerichtliche Rechtsprechung - wenn auch ohne ausdrückliche Erörterung der Rechtssubjektivität des fehlerhaften Zweckverbandes - bereits gezogen: Der BGH hat im Urteil vom 19.01.2006 - Az. : III ZR 82/05 - den dort beklagten "Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland " für Rechtsverfolgungskosten haften lassen, welche aus vor seiner wirksamen Gründung erlassenen, nichtigen und deshalb aufgehobenen Beitragsbescheiden (hier: aus den Jahren 1999/2000 ) resultierten.

    Dies ergibt sich hier in gleicher Weise wie bei der Haftung gem. § 839 I BGB aus dem haftungsbegrenzenden Rechtsgedanken, dass der Bürger keinen mit der Sanktion des Schadenersatzes bewehrten allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die öffentliche Hand hat (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2006, III ZR 82/05; vorausgehend: OLG Jena, Urteil des Senats vom 23.03.2005, 4 U 94/04).

    Für die objektive Rechtswidrigkeit des damit im Jahre 2002 geschaffenen (genehmigten) Zustandes haftet der Beklagte, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, dass die Mangelhaftigkeit der Satzung später behoben wurde (vgl. ähnlich im Bezug auf den handelnden Zweckverband : BGH, Urteil vom 19.01.2006, III ZR 82/05, zit. nach juris).

  • OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04

    Fehlerhafte Gründung eines Abwasserzweckverbandes; Normenkontrollantrag; Frist;

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11
    Das Thüringer OVG Weimar erklärte im Normenkontrollverfahren mit Urteil vom 28.11.2009 (4 N 1569/04, Anlage K 1, S. 17 ff.), auf dessen Inhalt verwiesen wird, die am 18.12.2002 im Amtsblatt Nr .

    Damit hätte ein Verstoß der Hauptsatzung des Landkreises S. gegen die Bestimmungen der § 1 Abs. 3 i.V. mit § 5 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung vom 01.11.1994, von welchem nach dem Urteil des OVG Weimar vom 28.09.2009 ( Az. 4 N 1569/04) auszugehen ist, zwingend zur Versagung der Genehmigung und zur Beanstandung der Gründungssatzung gem. § 120 Thüringer Kommunalordnung führen müssen.

  • BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01

    Amtshaftung der Kommunalaufsicht gegenüber Gemeinde wegen begünstigender Maßnahme

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass Aufgaben der Kommunalaufsicht Drittgerichtetheit aufweisen können (vgl.: zuletzt: BGH. Urteil vom 12.12.2002, NJW 2003, S. 1318 ff., zum - bejahten - Amtshaftungsanspruch gem. § 1 StHG einer Gemeinde gegen die kommunale Rechtsaufsichtsbehörde; vgl. Soergel-Wurm, BGB-Kommentar, 12. Auflage 2007, Rdnr 181 zu § 839 BGB).
  • OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04

    Keine Staatshaftung für vorgerichtliche Anwaltskosten trotz rechtswidrigem

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11
    Dies ergibt sich hier in gleicher Weise wie bei der Haftung gem. § 839 I BGB aus dem haftungsbegrenzenden Rechtsgedanken, dass der Bürger keinen mit der Sanktion des Schadenersatzes bewehrten allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die öffentliche Hand hat (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2006, III ZR 82/05; vorausgehend: OLG Jena, Urteil des Senats vom 23.03.2005, 4 U 94/04).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11
    Die Zulässigkeit der Feststellungsklage hängt insoweit von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (BGH, Urteil vom 24.01.2006, XI ZR 384/03, zit. nach juris m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2012 - VI ZR 167/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11
    Der Kläger ist auch bei bereits bezifferbaren Teilforderungen nicht allgemein gehalten, seine Klage in eine Leistungs-und in eine Feststellungsklage aufzuspalten (vgl. BGH, Beschluss vom 06.03.2012, VI ZR 167/11 zit. nach juris).
  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 187/08

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Feststellung der Ersatzpflicht für einen

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11
    Demgegenüber wäre das Feststellungsinteresse nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund bestünde, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2010, VII ZR 187/08 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 385/98

    Rechtsstellung eines Zweckverbands im Gründungsstadium und seiner Mitglieder

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11
    Auf die Beteiligung nicht rechtsfähig (gewordener) öffentlich-rechtlicher Verbände am Privatrechtsverkehr sind stets die Rechtsgrundsätze derjenigen zivilrechtlichen Kooperation anzuwenden, die jeweils am weitestgehenden mit der Struktur des betreffenden öffentlich rechtlichen Verbandes übereinstimmen (vgl. zur Haftung der Mitgliedsgemeinden eines Abwasserzweckverbandes im Gründungsstadium für bereits eingegangene Darlehensverbindlichkeiten des Abwasserzweckverbandes nach dem Recht der GbR bzw. nach dem Recht des nichtrechtsfähigen Vereins: BGH, Urteil vom 18.12.2000, II ZR 385/98, zit, nach juris).
  • OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 5 U 208/06

    Körperschaft des öffentlichen Rechts: Rechtspersönlichkeit eines noch nicht

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11
    (§§ 705 ff. BGB; vgl. so ausdrücklich für Wasser-Zweckverband ohne wirksame Entstehung als Körperschaft des öffentlichen Rechts: OLG Brandenburg, Urteil vom 29.11.2007, 5 U 208/06, zit. nach juris).
  • LG Erfurt, 29.07.2011 - 10 O 1377/10

    Staatshaftung: Unwirksamkeit der Veröffentlichung einer Zweckverbandssatzung nach

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2022 - 3 K 196/19

    Normenkontrolle in Bezug auf eine außer Kraft getretene Taxentarifordnung

    Hierbei kann dahinstehen, ob - wie die Antragstellerin unter Verweis auf die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 18. September 2012 - 4 U 695/11 - juris Rn. 38) vorträgt - die dreijährige Verjährungsfrist aus § 195 BGB erst in Lauf gesetzt wird, wenn der erkennende Senat im Normenkontrollverfahren entschieden hat.
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